Campingplatzordnung

  1. Die Öffnungszeiten des Campingbereichs sind einen Monat vor Festivalbeginn der Website www.datunlandfier.de sowie  www.datunlandfiershop.de zu entnehmen. 
  2. Der Erwerb eines Festivaltickets inkl. Camping erlaubt das Zelten direkt am Auto sowie auch das Anreisen mit einem Wohnmobil auf dem ausgewiesenen Campingplatz. 
  3. Der Zugang zum Campingbereich sowie Festivalgelände ist nur mit angelegtem und intaktem Besucherbändchen gestattet. 
  4. Das Aufstellen von Zelten ist nur in den dafür ausgewiesenen Flächen gestattet. Außerhalb der gekennzeichneten Bereiche und ohne den Erwerb eines entsprechenden Wochendticket ist Camping verboten und die entsprechenden Camps werden vom Ordnungspersonal zum Abbruch aufgefordert. 
  5. Zugangs- und Rettungswege sowie Feuerwehrzufahrten sind unbedingt freizuhalten. 
  6. Auf dem Campingbereich wird keine Stromversorgung angeboten. 
  7. Auf dem Campingplatz sind folgende Gegenstände verboten:
    1. jegliche Art von Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände 
    2. Glasbehälter
    3. Generatoren, Notstromaggregate und Autobatterien
    4. Fackeln, pyrotechnische Gegenstände
    5. flüssiger Grillanzünder oder andere Materialien zum Entzünden von offenem Feuer 
  8. Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Regelungen kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. In diesem Fall ist eine Rückvergütung und Schadensersatz ausgeschlossen, soweit den Veranstaltern nicht selbst grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann.
  9. Die Veranstalter behalten sich vor, beim Überschreiten von Lärmpegeln durch private Soundanlagen o. ä., dies zu unterbinden und Geräte bei Bedarf zu beschlagnahmen. Bei Abreise können diese Geräte beim Einlass abgeholt werden. 
  10. Die Veranstalter und deren Ordnungspersonal haben die Entscheidungsgewalt auf dem Campingplatz. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. 
  11. Der Zugang zum Campingplatz wird von den Veranstaltern und deren Ordnungspersonal kontrolliert. Das Campen im Zelt oder Wohnmobil erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Bewachung der Campingplätze erfolgt nicht. Für Schäden durch Diebstahl oder Beschädigung der abgestellten Wohnmobile oder Zelten übernehmen die Veranstalter*innen keine Haftung. 
  12. Personen, die sich ohne gültiges Ticket Zutritt zum Campingbereich verschaffen, können von den Veranstaltern angezeigt werden. 
  13. Die Besucher werden von den Veranstaltern dazu angehalten, sich umweltbewusst und rücksichtsvoll gegenüber anderen zu verhalten. Dazu gehört, Müll so gut es geht zu vermeiden und in den dafür beim Einlass ausgehändigten Müllbeutel zu sammeln. Um einen müllfreien Campingplatz zu ermöglichen, wird ein Müllpfand erhoben, der nur gegen gefüllten Müllbeutel zurückerstattet wird. 
  14. Die Sanitäranlagen sind sorgsam zu benutzen und sauber zu hinterlassen. 
  15. Grillen ist aus Gründen des Brandschutzes nicht erlaubt. Das Kochen mit Campinggaskochern ist erlaubt, wenn das Gas-Kochgerät in technisch einwandfreiem Zustand ist und der deutschen DIN-Norm entspricht. Es dürfen nur Gaskartuschen (Stech- und Ventilkartuschen) bis maximal 450g Füllgewicht verwendet werden. 
  16. Beim Ausbruch eines Feuers ist unverzüglich das Ordnungspersonal zu informieren – auch, wenn das Feuer selbst gelöscht werden konnte. 
  17. Tiere sind auf dem Campingbereich nicht erlaubt.
  18. Auf dem Campingplatz gilt die StVO. Es ist stehts mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren.